§ 1 Allgemeines
1. Nachstehende Lieferungs-und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge des Verkäufers. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese Lieferungs-und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungsverträge ohne weitere Vereinbarung.
2. Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte.
§ 2 Angebote und Preise
1. Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung geltende Preis. Festpreise bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung, sie gelten unter der Voraussetzung gleichbleibender Kosten gem. § 2 Abs. 5.
3. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.
4. Preise bei Empfangsort oder frei Baustelle gelten unter Zugrundelegung voller Ladungen und Fuhren und bei Ausnutzung des vollen Ladegewichtes.
5. Frachtangaben erfolgen unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tage des Angebotes geltenden Frachten und Versandkosten zugrunde, Veränderungen gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers. Rückgabe nicht verbrauchter Materialien ausgeschlossen.
6. Technische Beratungen sind nicht bindend, sondern stellen nur eine Empfehlung dar.
§ 3 Erfüllungsort und Versand
1. Erfüllungsort für den Versand ist Lager Bielefeld. Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers.
§ 4 Lieferung und Abnahme
Lieferung:
1. Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages. Lieferungen im Warenwert unter EUR 50,-werden mit einer Frachtkostenbeteiligung von EUR 15-, berechnet.
Abnahme:
2. Lieferung frei Baustellen oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung befahrbarer Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Wartezeiten werden berechnet.
3. Transportschäden und Fehlmengen sind am Tage des Empfanges der Ware durch Drahtbescheid oder Fernsprecher mit schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Bei Lieferung durch eigene LKW des Verkäufers sind Bruchschäden und Fehlmengen in Gegenwart des LKW-Fahrers festzustellen. Bruch und Schwund in den handelsüblichen Grenzen können nicht beanstandet werden.
Rücknahme:
1. Ware kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden.
2. Die Ware muss in sauberem und verkaufsfähigen Zustand sein.
3. Für die Bearbeitung werden 10 % des ursprünglichen Kaufpreises in Abzug gebracht.
4. Bestellware und Farbmischungen sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 5 Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zu zahlen.
2. Skontovergütungen bedarf besonderer Vereinbarung.
3. Solange die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ansteht, ist der Verkäufer nicht zu weiteren Lieferungen bzw. Werkleistungen verpflichtet.
4. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht dies nur zahlungshalber. Diskont-Wechselspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
5. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung ist der Verkäufer ohne Mahnung berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 9 % und Nebenkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug den Verkäufer zu Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen und zu erbringenen Leistungen ohne Schadensersatzpflicht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen, die der Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Gewährleistungsansprüche Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrecht,
Übertragbarkeit von Ansprüchen
1. Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel der Ware innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau per Einschreiben anzuzeigen.
2. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge stehen dem Käufer mit Ausnahme von SChadensersatzansprüchen die gesetzliChen Gewährleistungsrechte zu. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und einem Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.
3. Werksbedingungen gehen diesen Lieferbedingungen vor. Sie stehen dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung. Besondere Garantieerklärungen der Hersteller werden vom Verkäufer in vollem Umfang weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Verbindlichkeit des Verkäufers nicht begründet. Seine Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem die Hersteller ihm Ersatz leisten.
4. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insofern zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig sind.
5. Mindersorten sind keine 1. Sortierung und von Reklamationen ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel und Schecks, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, ist Bielefeld.